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Mietvertragsbedingungen

1. Buchung, Mietvertrag, Zahlungsmodalitäten
Der Mietvertrag kommt durch den Zugang einer schriftlichen Buchungsbestätigung (auch in elektronischer Form) des Vermieters beim Mieter zustande.
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Mietvertrages leistet der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises.
Der restliche Mietpreis wird ohne weitere Aufforderung spätestens eine Woche vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Anreise) wird der gesamte Mietpreis bereits bei Vertragsschluss fällig und zahlbar.
Hält der Mieter die Zahlungsfristen oder eine vereinbarte Nachfrist nicht ein, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und angemessenen Ersatz für die getroffenen Reservierungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen.

2. Wäsche/Nebenkosten
Der Vermieter stellt einen Satz Handtücher und eine Garnitur Bettwäsche. Austauschwäsche kann vor Ort gegen Gebühr bezogen werden bzw. ist vom Mieter mitzubringen.
Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sind im Mietpreis enthalten.

Die Endreinigung ist als Vertragsbestandteil obligatorisch und keine Wahlleistung.

3. Kurtaxe
Die Kurtaxe ist eine verpflichtende Abgabe und wird entsprechend der örtlichen Satzung erhoben. Sie ist im Mietpreis inkludiert und wird vom Vermieter an die Kurverwaltung weitergeleitet. Die Kurkarte erhält der Mieter vor Ort bei der Kurverwaltung ausgestellt.

4. Ankunft/Abreise
Die Ferieneinrichtung kann am Anreisetag im Regelfall um 15 Uhr bezogen werden. Bei der Wohnungsübergabe kann eine angemessene Kaution verlangt werden.
Am Abreisetag ist die Ferieneinrichtung bis spätestens um 10 Uhr zu verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten ordnungsgemäß zu übergeben.

5. Rücktritt, Absage, Nichterscheinen

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der anfallenden Gebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Die Rücktrittsgebühr staffelt sich wie folgt:
Vier Monate bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 % vom Reisepreis
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 35 % vom Reisepreis
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60 % vom Reisepreis
14 Tage bis einen Tag vor Reiseantritt: 80 % vom Reisepreis

Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Vermieter in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

6. Allgemeine Verpflichtungen
Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, nicht angemeldeten Personen die Aufnahme zu verweigern oder den anteiligen Mietpreis zuzüglich Nebenkosten zu verlangen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn an der Mietsache entstehen, hat er zu ersetzen. Der Zugang zum Mietobjekt erfolgt in der Regel schlüssellos. Sollte der Mieter die Aushändigung eines Schlüssels wünschen, so trägt er, bei Schlüsselverlust, die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer Schließanlage und der dazugehörigen Schlüssel.

Die beim Vermieter ausliegenden geltenden Haus- und Wohnungsordnungen sind Bestandteil des Vertrages.
Etwaige Beanstandungen des Mietobjektes (einschließlich solcher des Reinigungszustandes) sind unverzüglich telefonisch anzuzeigen, damit in einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Mietobjekt zu seiner vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Unterbleibt eine Mangelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Mietvertrag.

Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.

Das Rauchen in der Unterkunft ist nicht erlaubt.

7. Haustiere
Die Mitnahme eines Haustieres ist nicht gestattet.

8. Internetnutzung
Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit von Internet/Wlan. Wir weisen darauf hin, dass der Vermieter keinen Einfluss auf Datenvolumen, Geschwindigkeit und Zustand des Netzbetriebes hat und eine Haftung ausgeschlossen ist.
Der Mieter verpflichtet sich den Internetanschluss nicht zu nutzen für:
* Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte;
* rechtswidrige Kontaktaufnahme;
* Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken (Tauschbörsen);
* Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
* Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte (Hacking);
* Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben;
* unaufgeforderter Nachrichtenversand (Spamming);

Soweit der Mieter gegen diese Pflichten verstößt, haftet dieser auf Schadensersatz.

9. Beschaffenheit der Mietsache, Haftungsausschluß:
Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keinen Mangel, solange die Gebrauchstauglichkeit nicht verändert wird. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt zum Zweck der Reinigung, der Durchführung notwendiger Reparaturen- oder Instandsetzungsarbeiten oder bei Gefahr in Verzug auch in Abwesenheit des Mieters zu betreten.

Eine Haftung für die auf dem Grundstück geparkten Fahrzeuge und Fahrräder besteht nicht.
Die Haftung des Vermieters ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Durch die Mieter in die Wohnungen eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.

10. Zusätze
Bindend sind ausschließlich schriftliche Vereinbarungen, mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Erfüllungsort ist Wieck/Darß. Der Gerichtsstand ist – bei zulässiger Vereinbarung – Ribnitz-Damgarten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Mietvertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen.